Antrag

Zur Aufnahme benötigen wir von Ihnen:

  1. Polizeiliches Führungszeugnis (nicht für Beamte, Soldaten und Richter)
    beim Kreisverwaltungsreferat (Einwohnermeldeamt) besorgen
  2. Zwei Paßbilder (bitte nicht vergessen)
  3. Eintrittserklärung und Formular für Bankeinzug (PDF)
  4. Nur für Minderjährige: Einverständiserklärung der Erziehungsberechtigten (PDF)
  5. Bitte beachten Sie die Angaben zu den Kosten.

Zum Erwerb von scharfen Waffen: Genehmigung durch KVR und BSSB

Um eine Befürwortung (Waffenantrag beim KVR) zum Erwerb von scharfen Waffen durch das Schützenmeisteramt des PSSV zu erhalten sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:

  • Das neue Vereinsmitglied muss die nötige Zugehörigkeitsdauer (mindestens 1 Jahr) zum Verein beachten.
  • Das Vereinsmitglied muss regelmäßig am Schießbetrieb teilnehmen und zuerst mit Druckluftwaffen schießen, dort die Leistung zum Erwerb für das bronzene Leistungsabzeichen des DSB oder BSSB erbringen.
  • Dies wird durch das Führen eines Schießnachweises mit der Unterschrift der Standaufsicht bestätigt. Formulare für Schießnachweise sind beim 2. Schützenmeister erhältlich.
  • Scharfe Waffen bedürfen genauso der regelmäßigen Führung eines Schießnachweises um den Anforderungen des Waffengesetzes genüge zu leisten!

Bitte beachten: Der Schießnachweis wird ausschließlich von den Schießaufsichten unterschrieben!

Vor dem Großkaliberschießen muss regelmäßig mit einer KK-Waffe auf Niveau des bronzenen Leistungsabzeichens geschossen werden, dies ist auf dem Schießstand in Ismaning möglich. Großkaliber kann momentan noch mangels eines geeigneten Schießstandes nur bei unserer Großkalibergruppe geschossen werden, für Termine setzen Sie sich bitte mit dem Großkaliberreferenten (Andreas Grobauer) in Verbindung. Zusätzlich zu den obigen Punkten sind zwingend ein Schießstandaufsichtslehrgang und die Prüfung zur Waffensachkunde nachzuweisen!

Für das PSSV Schützenmeisteramt:

Wolfgang Kink, 1. SM

Helmut Ostermeier, 2. SM